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Inklusion

Bezeichnet den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf.
Weitere Informationen erhäkt man unter: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/inklusion
Kontakt zu den Förderschulkräften findet man unter KOLLEGIUM.

Gemeinsames Lernen an der Christine-Koch-Schule

Gemeinsames Lernen wird an der Christine-Koch-Hauptschule Eslohe seit dem Schuljahr 2014/2015 praktiziert. Der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt bei ungefähr 10 %. Laut Beschluss der Gemeinde Eslohe sollen nie mehr als vier Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einer Klasse sein.

Die sonderpädagogische Beratung und Förderung wird von zwei fest angestellten Förderschullehrerinnen durchgeführt.

Die Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Förderschwerpunkte: „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“) sollen so viel wie möglich im Klassenverband unterrichtet werden. Bei zieldifferentem Bildungsgang (in der Regel Förderschwerpunkt „Lernen“) findet häufig eine äußere Differenzierung in den Fächern Mathematik, Englisch und zum Teil im Fach Deutsch parallel zum Klassenunterricht in einem der beiden Förderräume der Schule statt.

 

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ werden in der Regel im Klassenverband zielgleich unterrichtet. Der Einsatz von Kommunikationsregeln für die ganze Klasse, die Arbeit mit Lexika und/oder Suchmaschinen, die Erarbeitung von neuen Wörtern hinsichtlich Wortbedeutung und Wortstruktur, Strukturierungshilfen z.B. in Form von Satzanfängen, Verlängerung der zeitlichen Vorgabe bei Klassenarbeiten u.a.m. gehören zur täglichen schulischen Förderung im Regelunterricht.

 

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ verfügen nicht ausreichend über soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten (z.B. Probleme angemessen lösen können, sich in sozialen Situationen angemessen behaupten).

Als Beispiele seien genannt:

ADS/ADHS

Autismus

Angststörungen und Phobien

Depression

 

Bei diesem Förderschwerpunkt ist eine enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus wünschenswert. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, eine Integrationskraft zur Unterrichtsbegleitung zu beantragen.

Die schulische Förderung sollte basale Elemente enthalten wie „Umgang mit Gefühlen“, „Empathie“, „Kommunikation“, „Kooperation“, „Umgang mit Konflikten trainieren“ und „das Selbstbewusstsein stärken“ (vgl. „Hintergrundwissen Inklusion“, S. 6-7, Stuttgart 2013).

 

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden aufgrund gravierender Lernschwierigkeiten in der Regel „zieldifferent“ unterrichtet, d.h. sie erhalten niveaudifferenzierte Aufgabenstellungen und niveaudifferenziertes Unterrichtsmaterial, wodurch ihnen nachhaltiges Lernen in individuell angepassten Schritten bei individuell angepasstem Lerntempo ermöglicht wird.

Beispiele für beeinträchtigte Kompetenzen bei gravierende Lernschwierigkeiten (Es sind immer mehrere Kompetenzen betroffen):

Erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben

Mangelhaftes Verständnis von grundlegenden mathematischen Konzepten

Kurze Aufmerksamkeitsspanne

Probleme im logischen Denken

Eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit

Eingeschränkte Fähigkeit zu verallgemeinern und Erlerntes auf andere Situationen zu übertragen.

 

Zur schulischen Förderung der Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ ist ein umfangreicher Katalog von Fördermaßnahmen notwendig (z.B. kleinschrittige Aufbereitung der Unterrichtsinhalte, niveaudifferenzierte Aufgabenstellungen und niveaudifferenziertes Unterrichtsmaterial, individuell angepasste zeitliche Vorgabe zum Bearbeiten von Aufgaben, häufiges angemessenes Lob und Ermutigung). Da in den Hauptfächern Mathematik, Englisch und Deutsch in der Regel der größte Unterstützungsbedarf besteht, erhalten die Schüler in diesen Fächern oft sonderpädagogische Förderung in der Kleingruppe oder auch Einzelförderung (äußere Differenzierung).

 

 

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zieldifferent beschult werden (Förderschwerpunkt „Lernen“), erhalten kompetenzorientierte Textzeugnisse. Die Leistungen werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. Die Zeugnisse beschreiben die individuelle Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Auf Beschluss der Schulkonferenz erhält der Schüler/die Schülerin zusätzlich Noten, wenn sich die Leistungen auf die Anforderungen der vorhergehenden Jahrgangsstufe beziehen und mindestens mit der Note „ausreichend“ zu bewerten sind. Auf Beschluss der Schulkonferenz gibt es bei den Textzeugnissen auch Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.

 

Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten normale Notenzeugnisse.

 

Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten auf ihren Zeugnissen die Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden und in welchem Förderschwerpunkt sie gefördert werden.

 

Alle zielgleich geförderten Schülerinnen und Schüler erhalten den von ihnen in der Klasse 10 erreichten Schulabschluss der Hauptschule.

 

Alle zieldifferent geförderten Schüler erhalten den Abschluss der Förderschule ihres Förderschwerpunktes.

 

Zieldifferent geförderte Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ können bei entsprechenden Leistungen einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss erhalten.